Wer sich ehrenamtlich als rechtliche Betreuerin oder rechtlicher Betreuer engagiert, übernimmt eine verantwortungsvolle Aufgabe. Viele Menschen wissen jedoch nicht, dass ehrenamtlich rechtlich Betreuende neben Beratung und Begleitung auch Anspruch auf Unterstützung bei eigener Verhinderung haben. Genau diesem wichtigen Thema widmet sich eine informative Abendveranstaltung in Sonsbeck. Im Mittelpunkt stehen die Fragen: Was passiert, wenn ein ehrenamtlicher Betreuer vorübergehend ausfällt? Welche Möglichkeiten bietet das Betreuungsrecht in solchen Situationen? Denn sogenannte Untervollmachten sind im Betreuungsrecht nicht vorgesehen. Stattdessen gibt es andere rechtliche Lösungen, die Betroffene kennen sollten. Anhand praxisnaher Beispiele werden an diesem Abend die Begriffe Verhinderungsbetreuung, Ergänzungsbetreuung und Tandembetreuung verständlich erklärt. Die Veranstaltung richtet sich sowohl an bereits tätige ehrenamtliche Betreuende als auch an Interessierte, die sich über ihre Rechte und Unterstützungsmöglichkeiten informieren möchten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten hilfreiche Einblicke in die gesetzlichen Regelungen und erfahren, wie eine gute Betreuung auch in Ausnahmesituationen sichergestellt werden kann. Zudem bietet der Abend Gelegenheit zum Austausch und zur Beantwortung individueller Fragen.
Termin: Mittwoch, 10. Juni 18:00 Uhr, Veranstaltungsort: Wohnanlage St. Bernadin, Bernardinstr. 65, 47665 Sonsbeck. Anmeldung bis zum 08.06.2026 bei: Monika Berszuck, Telefon: 02841 / 9225-114
Monika Berszuck
Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Moers